Grüner Knopf
Mehr Verantwortung für Menschenrechte und Umweltschutz
Damit der Wohlstand in den Industrieländern nicht systematisch auf Ausbeutung von Mensch und Natur in Ländern des Globalen Südensbaut, hat das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) auf die Einführung eines Lieferkettengesetzes gedrängt. Es gilt ab Januar 2023 für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Darin werden Unternehmen verpflichtet, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung und Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten besser nachzukommen. Auch die Europäische Kommission hat bereits einen Richtlinienentwurf über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten vorgestellt.
Aber was heißt unternehmerische Sorgfaltspflicht eigentlich? Es bedeutet, dass sich Unternehmen öffentlich dazu bekennen, Verantwortung für ihre Lieferketten zu übernehmen. Dazu gehört beispielsweise, dass sie den eigenen Geschäftsbereich und ihre Lieferketten auf Menschenrechts- und Umweltrisiken analysieren. Außerdem müssen sie effektive Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen, wirksame Beschwerdeverfahren etablieren und transparent darüber berichten.
Um das zu erreichen, identifizieren Unternehmen
alle Risiken, die von den eigenen Geschäftspraktiken und -prozessen ausgehen –
und die in den jeweiligen Sektoren, Ländern und Produktionsschritten vorkommen.
Sie prüfen, ob und inwiefern ihre Geschäftstätigkeit Menschenrechte,
Umweltbelange und Integritätsfragen wie Korruption negativ beeinflusst. Ein
wichtiges Element in diesem Prozess ist die Unterstützung fairer und
zugänglicher Beschwerdemechanismen und die stärkere Einbeziehung potentiell
betroffener Arbeiterinnen und Arbeiter sowie weiterer Anspruchsgruppen entlang
der Lieferkette.
Basis von Sorgfaltsprozessen und regulatorischen Anforderungen sind fünf Kernelemente, die die Vereinten Nationen 2011 in ihren „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ festgelegt haben und die von der OECD in ihren „Leitsätzen für multinationale Unternehmen“ aufgegriffen wurden.
1. Grundsatzerklärung verabschieden
Das Unternehmen erklärt öffentlich, Verantwortung für das eigene unternehmerische Handeln entlang der Wertschöpfungskette zu übernehmen.
2. Risiken erkennen und priorisieren
Das Unternehmen identifiziert, bewertet und priorisiert potenzielle und tatsächliche Auswirkungen des eigenen Handelns auf Menschenrechte und die Umwelt in den Wertschöpfungsketten.
3. Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen
Das Unternehmen ergreift effektive Maßnahmen, um das Eintreten der festgestellten Risiken zu verhindern und bestehende Verletzungen zu beenden oder zu minimieren.
4. Transparent berichten
Das Unternehmen kommuniziert öffentlich und transparent über den Prozess.
5. Beschwerden nachgehen
Damit Betroffene entlang der Wertschöpfungskette auf Risiken hinweisen und Verletzungen ihrer Rechte geltend machen können, müssen sie Zugang zu einem wirksamen Beschwerdemechanismus haben.
Staatliches Siegel „Grüner Knopf“ kennzeichnet nachhaltige Textilien
2019 kam das staatliche Textilsiegel Grüner Knopf auf den Markt, das konkrete Anforderungen an Unternehmen stellt und als erstes Siegel Sorgfaltspflichten in prüfbare Kriterien umgesetzt hat. Das bedeutet: Unternehmen, die ihre Produkte mit dem Grünen Knopf kennzeichnen wollen, müssen entlang der fünf Kernelemente ihre Sorgfaltsprozesse einhalten und sich dabei stetig weiterentwickeln. Unabhängige Prüfstellen kontrollieren, wie das Unternehmen die eigene Lieferkette steuert.
Das staatliche Siegel und seine Kriterien entwickeln sich ständig weiter. Der Grüne Knopf 2.0, die nächste Standardversion, ist am 1. August 2022 in Kraft getreten. Mit dem Grünen Knopf 2.0 wurden die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet, außerdem müssen Unternehmen existenzsichernde Löhne fördern und Nachhaltigkeitsziele für die Geschäftsleitungen formulieren.
Die ersten Prüfungen nach dem neuen Standard haben bereits stattgefunden.